Angehörigenbeirat

Der Angehörigenbeirat stellt ein partnerschaftliches Gegenüber zur Einrichtung dar. Er bietet Angehörigen die Gelegenheit, ernsthaft und verantwortungsvoll mitzuwirken und eröffnet den Verantwortlichen der Einrichtung die Chance, Partner im Alltag zu gewinnen, deren Erfahrung, Ideenreichtum und Engagement eine wirkliche Bereicherung darstellt. Der Angehörigenbeirat vertritt gegenüber der Einrichtung in erster Linie die Interessen der Angehörigen. Er hat gegenüber der Einrichtung beratende Funktion.